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Datenschutzerklärung

Verantwortlicher und Aufsichtsbehörde

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung ist [Name des Verantwortlichen], [Straße und Hausnummer], [PLZ Ort], erreichbar unter [E-Mail-Adresse]. Anliegen zum Datenschutz gehen an genau diese Adresse; eine besondere Form ist dafür nicht vorgeschrieben.

Einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, verlangt das Gesetz für ein Angebot dieser Art nicht, weil die dafür maßgeblichen Schwellen nicht erreicht werden. An den Ansprüchen, die am Ende dieser Erklärung aufgezählt sind, ändert das nichts — sie hängen nicht am Umfang eines Angebots.

Eine Beschwerde können Sie unabhängig davon bei einer Aufsichtsbehörde einlegen, zuständig ist unter anderem [zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde]. Die Wahl steht Ihnen offen: in Betracht kommt die Behörde Ihres Wohnorts, Ihres Arbeitsplatzes oder jene, in deren Bereich Sie den beanstandeten Vorgang vermuten.

Was beim Abruf im Protokoll festgehalten wird

Jeder Abruf einer Seite hinterlässt einen Eintrag im Betriebsprotokoll des Servers. Dieser Eintrag ist kurz und immer gleich aufgebaut. Er enthält:

Gebraucht werden diese Einträge für den Betrieb. Sie machen fehlerhafte Adressen, Ausfälle, überlastete Bereiche und automatisierte Angriffsversuche überhaupt erst sichtbar; ohne sie wäre eine Störung nicht einzugrenzen. Als Rechtsgrundlage dient das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO an einem funktionsfähigen und gegen Missbrauch gesicherten Abruf.

Ebenso wichtig ist, was mit diesen Einträgen nicht geschieht. Sie werden mit keiner weiteren Quelle zusammengeführt, nicht zu Profilen verdichtet und nicht daraufhin durchgesehen, wer welchen Beitrag gelesen hat. Spätestens nach sieben Tagen werden sie gelöscht; länger bleibt ein Eintrag nur dann, wenn ein konkreter Sicherheitsvorfall noch aufzuklären ist.

Keine Messung, keine fremden Server, kein Banner

In diese Seiten ist kein Statistik- oder Reichweitendienst eingebaut, auch keiner, der ohne Cookies arbeitet. Es werden keine Schriftarten von fremden Servern nachgeladen, keine Karten eingebettet, keine Videoanbieter eingebunden und keine Schaltflächen sozialer Netzwerke gesetzt.

Jede Datei, die zur Anzeige einer Seite benötigt wird, liegt auf dem Server dieses Angebots. Ihr Browser baut beim Lesen daher zu keinem Dritten eine Verbindung auf, und folglich erfährt auch kein Dritter, welchen Beitrag Sie geöffnet haben. Das ist kein Nebenprodukt der Technik, sondern der Grund, warum diese Seiten so schlicht gebaut sind.

Aus demselben Grund erscheint hier kein Einwilligungsbanner. Es gibt nichts, wofür eine Einwilligung einzuholen wäre, und ein Fenster, das ohne Not nach Zustimmung fragt, erzieht vor allem zum Wegklicken. Wer Cookies erwartet und keine findet, hat nichts übersehen.

Die Notiz zum geschlossenen Werbefeld

Dass im Browser nichts hinterlegt wird, stimmt mit genau einer Abweichung, und die betrifft die Werbeflächen. Klappt jemand eine solche Fläche zu, merkt sich die Seite diesen Schalter im Sitzungsspeicher, damit dieselbe Fläche beim Wechsel auf die nächste Seite zugeklappt bleibt.

Der Inhalt dieses Vermerks ist ein Schalterstand, nicht mehr. Darin steckt keine Kennung, über die man auf ein Gerät oder auf eine Person käme; übertragen wird er nicht, und über das Gerät hinaus kommt er nicht. Beim Schließen des Tabs verschwindet er, und wer früher aufräumen will, löscht die Websitedaten in den Einstellungen seines Browsers.

Ist der Sitzungsspeicher im Browser gesperrt, lassen sich diese Seiten unverändert lesen. Dann geht die zugeklappte Fläche nach einem Seitenwechsel eben wieder auf — das stört das Auge und nichts weiter.

Was ein Klick auf eine Werbefläche auslöst

Ein Werbeverweis führt nicht unmittelbar nach draußen. Er läuft über eine eigene Adresse innerhalb dieses Angebots und wird von dort weitergeschickt. Bei diesem Durchlauf hält der Server zwei Dinge fest: den Beitrag, auf dem die angeklickte Fläche stand, und ihre Position innerhalb dieses Beitrags. Damit hat es sich: eine IP-Adresse landet dabei nicht im Protokoll, und gesetzt wird auch keine Kennung, über die dieser Klick mit einem anderen Besuch zusammengeführt werden könnte.

Gebraucht werden diese zwei Angaben für die Abrechnung und für die Frage, welche Platzierungen überhaupt jemand bemerkt. Auf eine Person führt das nicht, und darauf ist es auch nicht angelegt.

Sobald die Zielseite geöffnet ist, hört der Einfluss dieser Redaktion auf. Ab dort entscheidet der Betreiber jener Seite allein darüber, welche Angaben anfallen, welche Cookies er setzt und wie lange er etwas aufbewahrt; es gilt dann seine Erklärung und nicht diese. Wem das nicht gefällt, der fasst die Werbeflächen nicht an — zum Lesen sämtlicher Beiträge braucht es keine davon.

Übertragung, Standort der Server, Empfänger

Ausgeliefert wird über eine mit TLS verschlüsselte Verbindung, erkennbar an der mit https beginnenden Adresszeile. Eine unverschlüsselt eingehende Anfrage wird auf den verschlüsselten Weg umgeleitet, bevor überhaupt Inhalte übertragen werden.

Die Maschinen, auf denen diese Seiten und ihre Protokolleinträge liegen, betreibt [Name des Hosting-Anbieters] in einem Rechenzentrum im Gebiet der Europäischen Union. Dieses Unternehmen handelt dabei weisungsgebunden als Auftragsverarbeiter. Eine Übermittlung an Stellen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums findet nicht statt; eingerichtet ist für so etwas nichts.

Einsehen kann die Protokolleinträge der Verantwortliche. Hinzu tritt bei Wartung und Störungsbehebung der genannte Auftragsverarbeiter. Darüber hinaus gibt niemand etwas weiter, und ein Verkauf von Daten findet nicht statt. Eine gesetzliche Pflicht zur Herausgabe an eine Behörde bliebe davon unberührt.

Ihre Rechte und wie Sie sie geltend machen

Gegenüber dem Verantwortlichen stehen Ihnen die Rechte der Verordnung in vollem Umfang zu:

Dafür genügt eine Nachricht an [E-Mail-Adresse]. Kosten entstehen Ihnen nicht, und beim Widerspruch ist eine Begründung hilfreich, aber keine Bedingung. Beantwortet wird eine solche Anfrage innerhalb der Fristen der Verordnung.

Eine nüchterne Einschränkung gehört dazu. Da es kein Nutzerkonto gibt und die Protokolleinträge nach einer Woche entfallen, liegt über eine anfragende Person in der Regel nichts mehr vor. Eine Auskunft wird dann genau diesen Befund enthalten; mehr lässt sich aus einem Bestand, den es nicht gibt, auch nicht herausholen.

Verändern sich die Technik dieses Angebots oder die rechtlichen Vorgaben, wird dieser Text nachgezogen; maßgeblich ist die jeweils abrufbare Fassung. Wer für die Inhalte einsteht und wie die Werbeflächen gekennzeichnet sind, steht in der Anbieterkennzeichnung.

Durchgesehen von der Redaktion · Stand 27.10.2026. Rechtliche Angaben folgen dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 und den Veröffentlichungen der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Angaben zu Angeboten einzelner Betreiber geben deren eigene Darstellung wieder.

Durchgesehen am 27.10.2026 · 18+ · Verantwortungsvolles Spielen